Führerscheinentzugsdelikte

Delikte

Rechtsfolgen

Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz

  • mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis
    weniger als 1,2 Promille oder
  • in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand
  • Geldstrafe: 800 Euro bis 3.700
    Euro
  • Entzug: 1 Monat
  • Verkehrscoaching* (bei
    erstmaliger Übertretung)

Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem
Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6
Promille

  • Geldstrafe: 1.200 Euro bis 4.400
    Euro
  • Entzug: mindestens 4 Monate
  • Nachschulung

Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem

  • Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr
    oder
  • Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf
    Alkoholgehalt
  • Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900
    Euro
  • Entzug: mindestens 6 Monate
  • Amtsärztin/Amtsarzt
  • Nachschulung
  • Verkehrspsychologische
    Stellungnahme

Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem
Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr (bei
demselben Erstdelikt)

  • Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900
    Euro
  • Entzug: mindestens 12 Monate
  • Amtsärztin/Amtsarzt
  • Nachschulung
  • Verkehrspsychologische
    Stellungnahme

Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem
Alkoholgehalt des Blutes von 1,6 Promille oder mehr (bei
Erstdelikt mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis
weniger als 1,6 Promille)

  • Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900
    Euro
  • Entzug: mindestens 10 Monate
  • Amtsärztin/Amtsarzt
  • Nachschulung
  • Verkehrspsychologische
    Stellungnahme

Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem
Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6
Promille
(bei demselben Erstdelikt)

  • Geldstrafe: 1.200 Euro bis 4.400
    Euro
  • Entzug: mindestens 8 Monate
  • Nachschulung

Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem
Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,6
Promille
(bei Erstdelikt mit einem Alkoholgehalt des Blutes
von 1,6 oder mehr)

  • Geldstrafe:
    • 0,8 bis 1,2 Promille: 800 Euro
      bis 3.700 Euro
    • 1,2 bis weniger als 1,6 Promille:
      1.200 Euro bis 4.400 Euro
  • Entzug: mindestens 8 Monate
  • Amtsärztin/Amtsarzt
  • Nachschulung

Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei einem
Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2
Promille
(bei Erstdelikt mit einem Alkoholgehalt des Blutes
von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille)

  • Geldstrafe: 800 Euro bis 3.700
    Euro
  • Entzug: mindestens 6 Monate
  • Nachschulung

Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit
um mehr als

  • 40 km/h innerhalb des Ortsgebiets
  • 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets,

sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde

  • Geldstrafe: bis 726 Euro
  • Entzug: 2 Wochen
    (im Wiederholungsfall innerhalb
    von 2 Jahren: 6 Wochen)

Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit
um mehr als

  • 60 km/h innerhalb des Ortsgebietes
  • 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes
  • Entzug: 6 Wochen

Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit
um mehr als

  • 80 km/h innerhalb des Ortsgebietes
  • 90 km/h außerhalb des Ortsgebietes
  • Entzug: 3 Monate

Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit
um mehr als

  • 90 km/h innerhalb des Ortsgebietes
  • 100 km/h außerhalb des Ortsgebietes
  • Entzug: mindestens 6 Monate

Wiederholungsfall einer Geschwindigkeitsübertretung um
mehr als

  • 40 km/h aber nicht mehr als 60 km/h innerhalb des
    Ortsgebietes

oder

  • 50 km/h aber nicht mehr als 70 km/h außerhalb des
    Ortsgebietes
  • Entzug: 6 Wochen

Wiederholungsfall einer Geschwindigkeitsübertretung in
jeglichen anderen Kombinationen

  • Entzug: mindestens 6 Monate

Autobahn:

  • Fahren gegen die Fahrtrichtung
  • Umkehren
  • Rückwärtsfahren
  • Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen
  • Strafe: 36 Euro bis 2.180 Euro
  • Führerscheinentzug: mindestens
    drei Monate (bei Fahren gegen die Fahrtrichtung)

 

Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen
Verhältnissen
, insbesondere

  • erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten,
    Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten
  • Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten
    oder bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen
  • Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180
    Euro
  • Entzug: mindestens drei Monate

 

Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst
verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt
wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu
leisten oder herbeizuholen
.

  • Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180
    Euro
  • Entzug: mindestens drei Monate

Nichtbeachtung der Vorschriften über den
Sicherheitsabstand

Abstand beträgt weniger als 0,2 Sekunden

  • Geldstrafe: 36 Euro bis 2.180
    Euro
  • Entzug: mindestens drei Monate

* Verkehrscoachings werden von diversen Rettungsorganisationen (z.B. Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Die Johanniter, Malteser Hospitaldienst Austria) angeboten.

Informationen zur Wiederausfolgung des Führerscheins nach Entziehung und zur Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach Erlöschen finden sich auf HELP.gv.at.

ACHTUNG
Der Beobachtungszeitraum für die Delikte betreffend Geschwindigkeitsübertretungen beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf diese Zeitraumes ist ein neuerliches Geschwindigkeitsdelikt als erstmalig zu betrachten.

Wenn bereits ein Vormerkdelikt besteht und im Beobachtungszeitraum von zwei Jahren ein Führerscheinentzugsdelikt begangen wird, verlängert sich die gesetzlich vorgesehene Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um zwei Wochen.

HINWEIS
Nach Auskunft des Kraftfahr-Bundesamtes in Flensburg (Zentrales Fahrerlaubnisregister) wird auf ausländischen Kartenführerscheinen, die in Deutschland aberkannt werden, in der Regel ein durchgestrichenes D aufgeklebt oder eingetragen. Es können aber auch die alten Aufkleber auf den Kartenführerschein geklebt werden, sofern dies möglich ist. Es ist Sache der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, wie sie mit dem Führerschein verfährt.

Rechtsgrundlagen

Führerscheingesetz (FSG)

Stand: 23.01.2012
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Transparente Grafik zwecks Webanalyse

Quelle: HELP.gv.at

Logo HELP.gv.at

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