Überblick
Die Funktionsperiode eines österreichischen Bundespräsidenten dauert 6 Jahre. Ein(e) Bewerber(in) kann sich bei zwei aufeinanderfolgenden Bundespräsidentenwahlen der Wahl stellen.
Der Wahltermin wird rechtzeitig vor Ablauf der Funktionsperiode durch Verordnung der Bundesregierung(im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates) festgelegt.
Für 2010 wurde als Wahltag
SONNTAG der 25. APRIL
festgelegt!
Das aktive Wahlrecht zu einer Bundespräsidentenwahl erlangt man, wenn man am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet (alle Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens am Wahltag ihren 16. Geburtstag feiern) und das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt.
Um zum BundespräsidentenIn gewählt zu werden (passives Wahlrecht), muss ein Bewerber (eine Bewerberin) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und am Tag der Wahl das 35. Lebensjahr vollenden(alle Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens am Wahltag ihren 35. Geburtstag feiern).
Um zum Bundespräsidenten (zur Bundespräsidentin) gewählt zu werden, ist das Erreichen von
mehr als der Hälfte
aller gültigen Stimmen erforderlich
. Kandidieren mehr als zwei Bewerber(innen) und erlangt von diesen keiner eine solche Mehrheit, so findet drei Wochen nach dem ersten Wahlgang ein zweiter Wahlgang ("engere Wahl", "Stichwahl") statt, bei denen die beiden stimmenstärksten Bewerber(innen) gegeneinander antreten.
Die Funktionsperiode des neuen Bundespräsidenten beginnt dann mit der Angelobung vor der Bundesversammlung
.