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Informationen betreffend die Beantragung einer Wahlkarte
Unter welchen Voraussetzungen können Sie am 25. April 2010 an der Bundespräsidentenwahl teilnehmen?
· Österreichische/r Staatsbürger/in
· Hauptwohnsitz in Österreich
· Spätestens am Wahltag (25.04.2010) 16 Jahre alt werden
· Nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Auslandsösterreicher/in
· In einer Österreichischen Gemeinde eingetragen
Wie können Sie wählen, wenn Sie sich am Wahltag nicht in der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, aufhalten?
Sollten Sie sich am Wahltag an einem anderen Ort, als in Ihrer Heimatgemeinde aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so können Sie nur mit einer Wahlkarte wählen. Mit der Wahlkarte können Sie ein Wahllokal aufsuchen, vor einer besonderen Wahlbehörde wählen oder – ohne Wahlbehörde – im Weg der Briefwahl Ihre Stimme abgeben.
Sollten Sie Auslandsösterreicher(in) sein, so benötigen Sie jedenfalls eine Wahl karte (es sei denn, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf).
Wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
Sie müssen bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich (persönlich,
nicht telefonisch) oder schriftlich (z. B. per Telefax oder per E-Mail die Ausstellung einer
Wahlkarte beantragen.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?
Schriftlich können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte entweder bis Mittwoch, 21. April 2010) oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte möglich ist, bis
Freitag, 23. April 2010 stellen.
Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte versendet?
Die Wahlkarte wird nach Herstellung der amtlichen Stimmzettel, ca. 3 Wochen vor dem Wahltag, erhältlich sein. Sie können diese bei der Gemeinde persönlich abholen oder bei der Antragstellung um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse – auch im Ausland) ersuchen.
Was haben Sie ganz allgemein zu beachten?
Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie geführt werden!
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
Sollten Sie keine Wahlkarte besitzen, können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren
Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 25. April 2010 Ihre Stimme abgeben.
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Apr| JunMai
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Ärztedienst - Arzt für Allgemeinmedizin (22.05.2013) Dr. Michael Krösslhuber
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