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Informationen betreffend die Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Wählerevidenz
Unter welchen Voraussetzungen können Sie als Auslandsösterreicher(in) bei der Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010 wählen?
· Spätestens am Wahltag (25.04.2010) 16 Jahre alt werden
· In einer Österreichischen Gemeinde eingetragen
· Österreichische/r Staatsbürger/in
Was haben Sie als Auslandsösterreicher(in) zu unternehmen, wenn Sie derzeit nicht in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden?
Sie müssen zunächst einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen.
Das entsprechende Formular erhalten Sie beim Gemeindeamt oder bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland.
Der ausgefüllte Antrag ist der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie einzutragen sind per Post, Fax oder E-Mail zu übermitteln. Dabei ist auch eine Kopie der Geburtsurkunde beizulegen.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird Sie die Gemeinde in die Wählerevidenz eintragen.
Wie lange werden Sie nach Antragstellung in der Wählerevidenz geführt?
Sind sie in die Wählerevidenz der Gemeinde aufgenommen, werden Sie für die Dauer von 10 Jahren geführt. Der Beginn des Zeitraumes ist das Datum der Antragstellung. Während dieser 10 Jahre können Sie bei allen auf Bundesebene abzuhaltenden Wahlen (Europawahlen) und Volksabstimmungen von Ihrem Wahlrecht (Stimmrecht) Gebrauch machen.
Was haben Sie zu tun, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen?
Um in der Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz zu verbleiben, haben Sie bei der Abmeldung Ihres österreichischen Hauptwohnsitzes ausdrücklich eine Erklärung abzugeben, dass Sie als Auslandsösterreicher(in) weiterhin in der Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz geführt werden möchten.
Wie geht der Wahlvorgang im Ausland vor sich?
Die Stimmabgabe im Ausland kann ausschließlich mit einer Wahlkarte erfolgen.
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Ärztedienst - Arzt für Allgemeinmedizin (23.05.2013) Dr. Ulrich Etzler
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