Nach wie vor ist Radon nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs. Rund 10% aller Lungenkrebsfälle in Österreich, etwa 400 pro Jahr sind auf Radon zurückzuführen.
In Oberösterreich sind mit Ausnahme der Gemeinden im Bezirk Ried im Innkreis alle Gemeinden als Radonvorsorgegebiet klassifiziert. Davon sind 37 Gemeinden sogar als risikoreicheres Radonschutzgebiet ausgewiesen (siehe https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/Radon_in_OOE_ergaenzende_Informationen.pdf).
Unsere Gemeinde liegt im Radonvorsorgegebiet.
Schutz vor Radon bei Neubauten: Gemäß der in der Oö. Bautechnikverordnung 2013 für verbindlich erklärten OIB Richtlinie 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“, Ausgabe April 2019, sind Gebäude mit Aufenthaltsräumen in Radonvorsorgegebieten so auszuführen, dass ein die Gesundheit der Benutzer gefährdender Radoneintritt aus dem Untergrund verhindert wird. Dies gilt jedenfalls als erfüllt, wenn der Referenzwert von 300 Bq/m³ im Jahresmittel in den Aufenthaltsräumen eingehalten wird.
In der Praxis lässt sich das bei Neubauten in Radonvorsorgegebieten durch eine konvektionsdichte Ausführung aller erdberührten Bauteile oder durch den Einbau einer Radondrainage bewerkstelligen (Ausführungsdetails siehe: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/us_radon_vorsorge_neubauten_sanierung.pdf).
Das Land Oberösterreich fördert den Einbau einer Radondrainage in private Neubauten in Radonvorsorge- und Radonschutzgebieten. Detail zur Förderung finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/22588.htm#22588
Schutz vor Radon am Arbeitsplatz: Gemäß Strahlenschutzgesetz 2020 besteht in ganz Österreich eine Verpflichtung zur Messung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen in Wasserversorgungsanlagen. Nähere Details zur Messverpflichtung bzw. eventuell Geltendmachung einer Ausnahme von der Messverpflichtung finden Sie unter https://www.radon.gv.at/zielgruppen/arbeitgeberinnen/arbeitsplaetze-mit-besonderen-expositions-bedingungen.